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   FG Baden-Württemberg, 04.06.2014 - 8 K 389/11   

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FG Baden-Württemberg, 04.06.2014 - 8 K 389/11 (https://dejure.org/2014,35571)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.06.2014 - 8 K 389/11 (https://dejure.org/2014,35571)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Juni 2014 - 8 K 389/11 (https://dejure.org/2014,35571)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Übergangsregelung zur Neuordnung der Besteuerung der Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkünfte

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa EStG 2002, EStG VZ 2008
    Verfassungsmäßigkeit der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung - Besteuerung der Renteneinkünfte eines zunächst als Arbeitnehmer Tätigen und anschließend als freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten selbständig Tätigen im Rahmen der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine verfassungsrechtlich unzulässige Besteuerung der Alterseinkünfte durch das Alterseinkünftegesetz bei freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine verfassungsrechtlich unzulässige Besteuerung der Alterseinkünfte durch das Alterseinkünftegesetz bei freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.06.2014 - 8 K 389/11
    b) Die Neuregelung des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG begegnet auch im vorliegenden Streitfall keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. zu dieser Thematik BFH-Urteil vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 2223, 445, BStBl II 2009, 710 und vom 19. Januar 2010 X R 53/08, BFHE 228, 223, BStBl II 2011, 567).

    Das Bundesverfassungsgericht hat den Begriff "doppelte Besteuerung" weder begrifflich noch rechnerisch konkretisiert (BFH-Urteil vom 26. November 2008 X R 15/07, a.a.O).

    In diesem Zusammenhang ist der Arbeitgeberanteil an den Beitragsleistungen zur Rentenversicherung - sofern vorhanden - als steuerfrei anzusehen (BFH-Urteil vom 26. November 2008 X R 15/07, a.a.O).

    Entscheidend ist damit für den Gesetzgeber die Höhe des steuerunbelasteten Zuflusses (BFH-Urteil vom 26. November 2008 X R 15/07, a.a.O; siehe auch Gesetzesbegründung in BTDrucks. 15/1253, S. 23).

    Vielmehr geht der Senat bei Anwendung der höchstrichterlich für den vorliegenden Fall der Umstellung des Besteuerungssystems auf die nachgelagerte Besteuerung ausdrücklich gebilligten typisierenden Betrachtungsweise davon aus, dass unter Zugrundelegung der beim Kläger als Selbständigem - im Vergleich zu einem Angestellten - erhöhten Abzugsfähigkeit der Vorsorgeleistungen als Sonderausgaben in den Jahren der Selbständigkeit durchschnittlich ebenfalls etwa die Hälfte der freiwilligen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung aus steuerfreiem Einkommen gezahlt wurde (zur Rolle des Sonderausgabenabzugs von Vorsorgeaufwendungen im Allgemeinen und des ungekürzten Vorwegabzugs im Besonderen bei der Ermittlung des aus steuerfreiem Einkommen geleisteten Anteils bei Selbständigen vgl. BFH-Urteil vom 26. November 2008 X R 15/07, a.a.O).

  • BFH, 19.01.2010 - X R 53/08

    Verfassungsmäßigkeit der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung; Anwendung der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.06.2014 - 8 K 389/11
    b) Die Neuregelung des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG begegnet auch im vorliegenden Streitfall keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. zu dieser Thematik BFH-Urteil vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 2223, 445, BStBl II 2009, 710 und vom 19. Januar 2010 X R 53/08, BFHE 228, 223, BStBl II 2011, 567).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.06.2014 - 8 K 389/11
    Die Besteuerung der Renteneinkünfte des Klägers verstößt im Streitfall insbesondere nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung, d.h. der Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung und der Besteuerung der Rentenbezüge, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 2 BvL 17/99 (BVerfGE 105, 73) unter D.II vermieden werden muss.
  • Drs-Bund, 24.06.2003 - BT-Drs 15/1253
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.06.2014 - 8 K 389/11
    Entscheidend ist damit für den Gesetzgeber die Höhe des steuerunbelasteten Zuflusses (BFH-Urteil vom 26. November 2008 X R 15/07, a.a.O; siehe auch Gesetzesbegründung in BTDrucks. 15/1253, S. 23).
  • BFH, 21.06.2016 - X R 44/14

    Doppelte Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen - keine

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 4. Juni 2014  8 K 389/11 aufgehoben.
  • FG Baden-Württemberg, 01.10.2019 - 8 K 3195/16

    Prüfung des Vorliegens einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung einer Rente

    Das Finanzgericht (FG) führte aus, die Neuregelung der Rentenbesteuerung durch das AltEinkG sei verfassungsgemäß (Urteil des FG Baden-Württemberg vom 4. Juni 2014 8 K 389/11).

    Hinsichtlich des Vortrags des Klägers im ersten Rechtsgang wird auf die Schriftsätze des Klägers in den Akten des FG (8 K 389/11) und des BFH (X R 44/14) verwiesen.

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